Für eine Existenzgründung im Handwerk gelten besondere Bedingungen. So braucht man für einige Gewerke einen Meisterbrief, also den Nachweis darüber, die Meisterprüfung in seinem Fach bestanden zu haben.
Für andere Gewerke, die keine "gefahrengeeignetten" Tätigkeiten beinhalten, ist nach der Neuordnung des Handwerksrechtes kein Meisterbrief mehr erforderlich. Aber auch in einem "handwerksähnliche Beruf", bei einer "einfachen Tätigkeit", als langjähriger Geselle oder mit einem angestellten Meister kann man sich im Handwerk selbstständig machen. Außerdem fällt künftig die Absolvierung von "Gesellenjahren" für die Zulassung zur Meisterprüfung weg.
Wenn Sie sich für eine Existenzgründung im Handwerk interessieren, bieten wir Ihnen neben der allgemeinen Existenzgründungsberatung:
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Klärung der speziellen Fragen und der rechtlichen Situation im Handwerk |
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Beratung zu speziellen Förderprogrammen für Handwerksbetriebe |
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