Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Existenzgründungsberatung:
Gefördert werden Beratungen zur Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe. Gefördert werden die Beratung zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung oder Übernahnme von mind. 50 % des gezeichneten Kapitals als selbständiger Existenz zugrunde liegt.

Förderumfang:
Es werden 4 Tagwerke bei Gründung eines neuen Unternehmens, sowie max. 6 Tagwerke bei der Übernahme eines Unternehmens gefördert.
Der Zuschuss beträgt 50 % eines Tagewerksatzes, max. 400 € je Tagwerk.

Beratungsförderung über das Bundesamt für Wirtschaft

Zielgruppe dieser Förderung sind ausschließlich Unternehmen der gewerblichen  Wirtschaft und der Freien Berufe, die mindestens seit einem Jahr am Markt bestehen. Das Spektrum der förderfähigen Beratungen wird in drei Gruppen strukturiert:

  1. Allgemeine und personelle Beratung
  2. Spezielle Beratung
    Technologie- und Innovationsberatung
    Außenwirtschaftsberatung
    Qualitätsmanagementberatung
    Kooperationsberatung etc.
  3. Besonders herausgestellte Beratung
    Umwelt- und Arbeitsschutzberatung
    Beratung von Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden 
    Beratung von Unternehmen, die von Migranten geführt werden

Der Zuschuss beträgt für Antragsteller in den alten Bundesländern 50%, in den neuen Bundesländern 75% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, max. jedoch 1.500 EUR je Beratung. Es können mehrere, in sich abgeschlossenen Beratungen gefördert werden.


Gründungscoaching Deutschland

Gefördert werden Gründer und junge Unternehmen, deren Gründung oder Übernahme nicht länger als  5  Jahre zurückliegt. Es werden max. 50% des in Rechnung gestellten Tagewerksatzes gefördert. Der Tagewerksatz  darf 800 Euro nicht übersteigen. Der Zuschuss beträgt max. 3.000 Euro.
Für Gründer, denen von der Agentur für Arbeit ein Gründungszuschuss, oder aber von der ARGE ein Einstiegsgeld bewilligt worden ist, können im ersten Jahr ihrer Selbständigkeit das Gründercoaching-AL beantragen. Hier werden max. 90% des in Rechnung gestellten Tagewerksatzes gefördert. Der Tagewerksatz darf auch hier 800 EUR nicht übersteigen. Der Zuschuss beträgt max. 3.600 Euro. 


Wußten Sie schon?
Ihre Beratung wird vom Staat mindestens zur Hälfte finanziert (lesen Sie mehr...)
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